Als ich meinen Offenen Brief an die Künstlersozialkasse (KSK) schrieb, hatte ich mich als Prototyp einer unternehmerischen Minderheit gesehen, die nicht viele Freunde hat. Doch hätte ich geahnt, dass die ganze Wahrheit viel schlimmer ist, wäre ich noch deutlicher geworden. Das wurde mir erst bewusst, als mich die E-Mail eines Musikers erreichte, der seit Jahren ein Forum zum Thema betreibt.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich hege keinerlei Groll gegen Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Im Gegenteil. Aus persönlichen Gründen habe ich sogar ein Fünkchen Verständnis für unterbezahlte Künstler, denen per gesetzlich verordneter Solidarität zu einer Krankenversicherung verholfen wird.
Doch was die Gesetzgebung aus dem Handlungsspielraum gemacht hat, den die KSK überdehnt, widerspricht nicht nur meinem Gerechtigkeitsempfinden. Die KSK hat es tatsächlich geschafft, zur Ader gelassene Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende, Unternehmer und sogar versicherte Künstler gegen sich aufzubringen.
Viele wollen rein, um von den günstigen Beiträgen zu profitieren. Sie erhalten nach monatelangem Gezerre haarsträubende Ablehnungen, weil ihre künstlerische Arbeit keine Kunst sei. Viele müssen rein, obwohl sie anderswo versichert sind und sie ihre kreative Arbeit für solides Handwerk halten. Andere müssen als so genannte Verwerter Beiträge abführen, auch wenn keiner der freiberuflichen Auftragnehmer in der KSK versichert ist. Die Krönung sind Geschäftsführer von GmbHs, die auf ihr Gehalt Beiträge an die KSK abführen sollen, wenn sie kreative Arbeiten leisten, egal, ob und wo sie bereits versichert sind und keine Leistungen von der KSK beziehen dürfen. Dann kommt es eben zur Doppelveranlagung. Dass eben diese Geschäftsführer Freiberufler beauftragen und aus diesem Grund bereits Künstlersozialabgaben abführen, spielt ebenfalls keine Rolle. Dann kommt es eben zur Dreifachbelastung. Das können mehrere Tausend Euro im Jahr sein, die ambitionierte Existenzgründer vorzeitig in die Knie zwingen.
Liebe Künstler, bitte seien Sie mir nicht böse: Aber der KSK sei Dank hat es „zum Glück“ auch Sie erwischt. Zum Beispiel, wenn Sie aus der Not heraus selbst eine GmbH gegründet haben, um keine Kunden zu verlieren, die für Ihre Engagements kräftig nachzahlen müssen und künftig mit der Künstlersozialkasse besser nichts zu tun haben wollen. Durch diese haarsträubende Situation ist es möglich geworden, dass Künstler und Verwerter sich einig sein können: Das Gesetz gehört korrigiert und die KSK am besten abgeschafft.