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Wo Lug und Betrug die Regel sind (1)

Freitag, 21. Dezember 2007

Versicherungsbeiträge, die Geschäftsführer einer GmbH auf ihr eigenes Gehalt an die Künstlersozialkasse abführen müssen — egal, ob sie bereits anderswo sozialversichert sind und keine Leistungen von der KSK beziehen können —, mögen Randnotizen in den jährlichen Neiddebatten sein. Gewarnt seien jedoch alle kreativen Kräfte sämtlicher politischen Lager, die ihre Leistungen vermeintlichen Ausbeutern in Rechnung stellen:

Es ist nicht nur das Finanzamt, das Belege prüft, sondern auch die KSK. Unternehmen, die Kreative selbst mit kleinsten Arbeiten beauftragen, müssen regelmäßig alle Rechnungen offenlegen, damit die Künstlersozialkasse kontrollieren kann, was als kreative Verwertung bewertbar ist. Kein Freiberufler, Selbstständiger und Kleinstunternehmer wird verschont bleiben, egal wie ehrlich er ist, wenn es um Abgaben, Steuern und Gebühren geht. Welche Auswüchse die Kontrollwut zeitigt, wird im MittelstandsWiki diskutiert.

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