Aus dem Protokoll einer Republikflucht

Zwei Jahrzehnte ist es her. Bis heute freut sich der 213er über sein Glück. 1984 hat er als Lehrling mit einem Kumpel so getan, als würde er aus Trotz mal eben aus der DDR in den Westen “umziehen” können.

Nach einer harmlosen Auseinandersetzung mit Ausbildern machten sie sich Anfang Januar auf den Weg, um mit dem Zug als “Deutsche nach Deutschland” zu reisen. Auf einem Bahnhof 200 Kilometer vor der Grenze wurden sie aufgegriffen. Eine Ausrede hätte genügt, um einer Festnahme zu entgehen. Doch sie blieben stur, sahen sich als “Deutsche von Deutschen gefangen, weil sie von Deutschland nach Deutschland gegangen” und landeten in Untersuchungshaft. Ende März fiel das Urteil: Neun Monate Freiheitsentzug wegen versuchter ungesetzlicher Grenzüberschreitung. Es folgten tagelange Transporte in verschiedene Gefängnisse. Der 213er ließ sich nicht beirren und wurde schließlich Mitte August in den Westen entlassen. Sein Kumpel blieb im Osten.

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